Gewerberecht & Gaststättenrecht
Informationen
Grundsätzlich sind im Gewerberecht & Gaststättenrecht alle rechtlichen Fragestellungen umfasst, die sich in Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes oder einer Gaststätte ergeben.
Das können auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts zum Beispiel Streitigkeiten, wie etwa eine Gewerbeuntersagung, Aufhebung einer Gaststättenerlaubnis, Gesundheitsprüfung oder Schließungsverfügung sein. Zivilrechtliche Fragen wie zum Beispiel Probleme beim Lieferanten-, Pacht- oder Mietvertrag berühren in der Regel nicht verwaltungsrechtliche Bereiche.
Im weiten Rechtsfeld des Gewerbe- und Gaststättenrechts können bereits Probleme beim Gewerbebegriff auftauchen. Ein Gewerbe betreibt, wer einer auf Dauer angelegten, selbständigen Tätigkeit in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zur Gewinnerzielung nachgeht. “Höhere” wissenschaftlich-künstlerische Tätigkeiten, für die ein Studium erforderlich ist, fallen normalerweise nicht darunter. Was aber, wenn etwa ein studierter selbständiger Informatiker für zwei Tage die Woche noch in einem Industrie-Unternehmen an der Homepage mitwirkt? Betreibt dieser ein eigenes – steuerpflichtiges – Gewerbe?
Das Gaststättenrecht ist ein Spezialrecht des Gewerberechts. Auch hier kann es schnell zu ganz unterschiedlichen Rechtsauslegungen der Beteiligten kommen. Etwa wenn es um die Einschätzung der vorgeschriebenen Zuverlässigkeit eines Gaststättenbetreibers geht. Steuerrückstände oder das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen deuten auf eine Unzuverlässigkeit hin und können den Entzug einer Konzession rechtfertigen.
Das Gewerbe- und Gaststättenrecht hat oft direkte Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, die schnell mitbetroffen sein können, beispielsweise das Lebensmittelrecht, der Jugendschutz, das Arbeitsrecht, das Ordnungsrecht oder das Baurecht.
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht bin ich in diesen Bereichen zuhause und stehe Ihnen auch in solchen Fällen zur Seite.

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