Staatshaftungs- und Enteignungsrecht

Informationen

Macht ein Verwaltungsbeamter einen Fehler, kann zwar einerseits die Aufhebung eines belastenden Bescheids oder der Erlass eines begünstigenden Bescheids verlangt und durchgesetzt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihnen durch oder aufgrund dieses Fehlers des Verwaltungsbeamten oder behördlichen Mitarbeiters bzw. durch die behördliche Verfügung oder Handlung ein Schaden entstanden ist, den Sie jetzt ersetzt haben möchten.

Der Staat haftet für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter. Es ist deshalb zu prüfen, ob der ihnen entstandene Schaden unter den Gesichtspunkten des im BGB verankerten Staatshaftungsrechts gegenüber dem Dienstherrn des handelnden Mitarbeiters geltend gemacht werden kann.

Auch für die Verfolgung derartiger Ansprüche, die entweder auf die Beseitigung des Schadens oder eine Schadenswiedergutmachung in Form eines Schadensersatzes gerichtet sein können, bin ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ihr Ansprechpartner.

Zudem vertrete ich Ihre Interessen in förmlichen Umlegungs- oder Enteignungsverfahren z. B. zum Zwecke des Straßenbaus o.ä..

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