Baurecht

Informationen

Das öffentliche Baurecht umfasst die maßgebliche Rechtsordnung des Bauens. Man unterscheidet Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Ein Bauvorhaben muss sowohl bauplanungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich zulässig sein. Bauplanungsrechtliche Regelungen finden sich in kommunalen Bebauungsplänen, im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Die Bauordnungen der Bundesländer regeln das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung, die Bauaufsicht und enthalten verschiedene andere Regelungen, die die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf Bauvorhaben gewährleisten (z.B. Abstands- und Brandschutzvorschriften).

Im öffentlichen Baurecht stehen Sie als Bürger der Behörde gegenüber. Die sich in diesem Bereich ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind zunächst vor Widerspruchsbehörden und weitergehend vor Verwaltungsgerichten auszutragen.

Hiervon zu unterscheiden ist das private Baurecht. Dieses regelt Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen, beispielsweise zwischen dem Bauherrn und der Baufirma oder dem Bauherrn und dem Architekten. Die sich hieraus ergebenden Streitigkeiten sind vor Zivilgerichten (Amts-oder Landgerichten) auszutragen.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts können Sie auf meine Unterstützung als gerade in diesem Bereich spezialisierte und erfahrene Fachanwältin zählen.

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