Schulrecht

Informationen

Auch das Schulrecht ist Bestandteil des besonderen Verwaltungsrechts. Es regelt die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Schulaufsicht, Schulträgern und auch Eltern.

In diesem Rechtsgebiet gilt der alte deutsche Rechtsgrundsatz “Bundesrecht bricht Landesrecht” allerdings nicht, da Schulrecht in erster Linie Länderangelegenheit ist. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder gilt immer das Schulrecht des jeweiligen Landes. Es umfasst ein eigenes Schulgesetz inklusive der zugehörigen Rechtsverordnungen. Das führt in der Praxis oft zu unterschiedlichen Beurteilungssituationen im deutschen Schulrecht. Die auf politischer Ebene diskutierte „Vereinheitlichung“ des Schulrechts fand bislang kaum eine Umsetzung in der Schulgesetzgebung. Förmliche staatsvertragliche Vereinbarungen zur Anerkennung verschiedener Lernformen und Schulabschlüsse führen nur dann zu Ansprüchen des Einzelnen, wenn sie schulgesetzlich umgesetzt wurden. 

Sollten Sie als Eltern oder Lehrer gerade hierzu eine Beratung wünschen, kann ich Ihnen kompetent helfen. Ebenso bei Rechtsfragen rund um den Schulalltag, zur Zurückstellung, zu einem etwaigen sonderpädagogischen Förderanspruch, zur Schulpflicht, zu Schulstrafen, zur Rechtmäßigkeit von Abschlüssen oder Prüfungen.

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