Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht

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Im allgemeinen Verwaltungsrecht geht es grundsätzlich um das Recht der Exekutive, also der öffentlichen Verwaltung. Es regelt zuerst die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere auch den Rechtsschutz der Bürger gegenüber möglicherweise rechtswidrigen Verwaltungsakten.

Ebenso umfasst das Verwaltungsrecht das Verhältnis der verschiedenen Verwaltungsorganisationen untereinander und hat insofern eine besonders wichtige Bedeutung in einem Rechtsstaat.

Das Verwaltungsrecht bildet in Deutschland neben dem Verfassungsrecht den wichtigsten Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es ist im allgemeinen Bereich auf ganz grundlegende Verfahrensweisen und Rechtsinstitute ausgerichtet und wird durch das besondere Verwaltungsrecht, das auf die Erfordernisse bestimmter Verwaltungsaufgaben speziell zugeschnitten ist (das Baurecht, das Beamtenrecht, etc.) konkretisiert.

In allen Fällen, die den oben genannten Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts nicht angehören, in denen Sie dennoch von einer Behörde ein Handeln fordern, eine Leistung erhalten möchten oder von einer Anordnung oder Regelung betroffen sind (z.B. Durchsetzung eines Kita- Anspruches für Kinder, Abwehr eines Bescheids zur Übernahme von Bestattungskosten, Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und vieles mehr) bin ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ihr Ansprechpartner.

Verwaltungshandeln muss nicht immer automatisch rechtmäßig sein. Es gibt zahlreiche Regelungen im öffentlichen Recht, die den Bürgern subjektive Rechte einräumen (noch unterhalb der Schwelle von Grundrechtsbetroffenheit), die sie genauso wahrnehmen können wie eine Verwaltung ihrerseits das Recht auf Durchsetzung der eigenen Forderungen.

Oft ist es auch von Vorteil, wenn verwaltungsrechtliche Angelegenheiten durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Bürgern und Verwaltung (z.B. Kommunen) geregelt werden. Diese sogenannten „öffentlich-rechtlichen Verträge“ sind eine weitere Möglichkeit des Verwaltungshandelns und kommen immer mehr, insbesondere im Bereich des Städtebaus („städtebauliche Verträge“) zur Anwendung. Auch in diesem Bereich sind Sie bei einer erfahrenen Fachkanzlei für Verwaltungsrecht.

Liegt eine Grundrechtsverletzung vor, erhebe ich für Sie Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht.

Neben einer ausführlichen Beratung erhalten Sie eine kompetente Vertretung auch in einem derartigen Verfahren – selbstverständlich nach vorhergehender gründlicher Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten.

Foto Sonstiges Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht

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